Aktuelles

Liebe Patient*innen und Besucher*innen,
es besteht weiterhin bundesweit FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen beim Betreten von Heilmittelpraxen (also auch logopädischen Praxen)
Über Ausnahmen von der Maskenpflicht entscheidet der Therapeut, z.B: wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, gehörlose und schwerhörige Menschen. Kindern zwischen 6 und 14 Jahren ist es erlaubt einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Nach derzeitigem Stand gilt diese Regelung noch bis zum 7. April 2023.
Danke für Ihr Verständnis
Quelle:dbl, Anpassung der Coronaregelungen, URLhttps://www.dbl-ev.de/service/meldungen/meldung/anpassung-der-coronaregelungen (Stand 02.02.2023).
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